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   BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 115/00   

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https://dejure.org/2001,5556
BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 115/00 (https://dejure.org/2001,5556)
BayObLG, Entscheidung vom 08.03.2001 - 2Z BR 115/00 (https://dejure.org/2001,5556)
BayObLG, Entscheidung vom 08. März 2001 - 2Z BR 115/00 (https://dejure.org/2001,5556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Abberufung eines Hausverwalters; Wiederbestellung; Wichtiger Grund; Vertrauensverhältnis

  • Judicialis

    WEG § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26
    Wichtiger Grund gegen die Wiederbestellung des Hausverwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hersbruck - UR II 9/00
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 5525/00
  • BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 115/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1669 (Ls.)
  • NZM 2002, 171 (Ls.)
  • ZMR 2001, 721
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Kostenentscheidung nach Rücknahme der

    Auszug aus BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 115/00
    Die Bestellung eines Verwalters verstößt gegen diese Grundsätze, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Wahl dieses Verwalters spricht (BayObLGZ 1997, 148/152).

    Bei einer aus zwei Personen bestehenden Eigentümergemeinschaft wird das Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer, das der Verwalter wahrzunehmen hat, (BayObLGZ 1997, 148/153), beim Bestehen eines Interessengegensatzes in der Regel mit dem Interesse des einen Wohnungseigentümers übereinstimmen, dem Interesse des anderen aber zuwiderlaufen.

  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Auszug aus BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 115/00
    Deshalb kann in der Regel auch derjenige Wohnungseigentümer einen Beschluss anfechten, der in der Versammlung selbst zugestimmt hat (BayObLG NJW-RR 1997, 715/717 m.w.N.; BayObLGZ 1992, 79/83).
  • BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98

    Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags

    Auszug aus BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 115/00
    Im Einzelfall können diese Voraussetzungen auch bei der nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses nicht nur zu der Gesamtheit der Wohnungseigentümer, sondern auch zu einzelnen Wohnungseigentümern oder einer Gruppe von ihnen gegeben sein (BayObLGZ 1998, 310/312 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Auszug aus BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 115/00
    Deshalb kann in der Regel auch derjenige Wohnungseigentümer einen Beschluss anfechten, der in der Versammlung selbst zugestimmt hat (BayObLG NJW-RR 1997, 715/717 m.w.N.; BayObLGZ 1992, 79/83).
  • BayObLG, 20.10.2000 - 2Z BR 77/00

    Gründe gegen die Wiederbestellung eines Hausverwalters

    Auszug aus BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 115/00
    Ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist sowohl eine Tat- als auch eine Rechtsfrage (BayObLG WUM 2000, 689; Staudinger/Bub § 26 Rn. 392).
  • BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01

    Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung bei

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG ZMR 2000, 846, ZMR 2001, 721) entspricht es bereits dann in der Regel nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der Mehrheitseigentümer mit seinem Stimmengewicht gegen den Willen der übrigen Wohnungseigentümer eine ihm nahestehende Person zur Verwalterin bestellt.
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Die Bestellung des Verwalters verstößt gegen diese Grundsätze, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Wahl dieses Verwalters spricht (BayObLGZ 1997, 148/152; BayObLG Beschluss vom 7.3.2001, 2Z BR 115/00).
  • BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01

    Wechsel der Besetzung des Beschwerdegerichts in Wohnungseigentumssachen -

    Im Einzelfall können diese Voraussetzungen auch bei der nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses nicht nur zu der Gesamtheit der Wohnungseigentümer, sondern auch zu einzelnen Wohnungseigentümern gegeben sein (BayObLGZ 1998, 310/312; BayObLG WuM 2001, 409).
  • AG Hamburg-Blankenese, 30.04.2008 - 539 C 2/08
    Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung es zu Recht als wichtigen Grund für eine Abberufung des Verwalters angesehen, wenn der Verwalter Individualinteressen einzelner Wohnungseigentümer wahrnimmt ( BayObLG ZMR 2001, 722; OLG Saarbrücken ZMR 1998, 54 f.) oder gar als Bevollmächtigter gegen den oder die anderen Wohnungseigentümer im gerichtlichen Verfahren aufgetreten ist ( BayObLG NJW-RR 2001, 1669 [BayObLG 08.03.2001 - 2 Z BR 115/00] ).
  • AG Niebüll, 09.03.2023 - 18 C 10/23

    Einstweilige Verfügung; Verwalterbestellung

    Nach der Rechtsprechung des BayObLG, der sich das erkennende Gericht anschließt, (Entscheidung v. 27.7. 2000 - 2 Z BR 112/99, ZWE 2001, 22 = ZMR 2000, 846; v. 8.3. 2001 - 2 Z BR 115/00, ZWE 2001, 377 = ZMR 2001, 721) entspricht es bereits dann i. d. R. nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der Mehrheitseigentümer mit seinem Stimmengewicht gegen den Willen der übrigen Wohnungseigentümer eine ihm nahe stehende Person zur Verwalterin bestellt (ZWE 2002, 360, beck-online) oder dies beabsichtigt.
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